24.04.2008
Bayerische Sparkassen
Breite Zustimmung für Garantieerklärung
Die Verbandsversammlung beschloss ferner, die Modalitäten der Abschirmung eng von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten und begutachten zu lassen. Der verbindliche Garantiebeschluss könne aber erst in einer weiteren Verbandsversammlung getroffen werden, wenn die entscheidenden Eckpunkte der Garantie vorliegen, diese mit der EU-Kommission abschließend abgestimmt sind und die Garantie zu akzeptablen Bedingungen für die bayerischen Sparkassen ausgehandelt ist, hieß es weiter.
Die bereits erfolgte Zusage des Freistaates Bayern, dass er ohne Festlegungen, aber auch ohne Ausschluss von denkbaren Lösungen bereit ist, zeitnah in Verhandlungen einzutreten, um mit einer Veränderung im Landesbankensektor die BayernLB in andere Strukturen und ein neues Geschäftsmodell zu überführen, ist eine Voraussetzung für die Zustimmung der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Bayern zur Garantieerklärung gewesen.
Hinweis:
Die Verbandsversammlung besteht aus den zum Geschäftsbereich des Sparkassenverbandes Bayern gehörenden Sparkassen und deren Trägern, also Städten, Kommunen und Landkreisen. Zurzeit gibt es in Bayern 75 rechtlich selbständige Sparkassen in kommunaler Trägerschaft.
