11.03.2008
Mitberatung bei Gesetzesinitiative
Kein Kreditverkauf an Investoren
Sparkassen lösen sich nicht einseitig aus einer intakten Vertragsbeziehung und drängen ihren Kunden nicht ungewollt fremde Ansprechpartner auf. In Fällen von Zahlungsschwierigkeiten bemühen sich Sparkassen, mit den Kunden gemeinsam Lösungen zu finden. Nur in den Fällen, wo diese Bemühungen nicht zum Erfolg führen, weil Kunden dauerhaft und nachhaltig gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen oder eine Rückzahlung des Kredits nicht zu erwarten ist, müssen sich auch Sparkassen Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten vorbehalten. Soweit es in diesen Fällen zu einem Verkauf von Krediten kommt, besteht Einvernehmen, dass eine Lösung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kunden auch in diesen schwierigen Fällen einen Ansprechpartner innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe behalten und sich auf eine faire Behandlung verlassen können.
Viele bayerische Sparkassen wirken derzeit mit Anzeigen, Faltblättern und persönlichen Gesprächen offensiv der Verunsicherung ihrer Kunden entgegen. Faltermeier unterstrich:
"Sparkassen unterscheiden sich mit ihrer auf Langfristigkeit angelegten Geschäftsphilosophie von anderen Wettbewerbern. Damit können wir im Markt punkten." Derzeit gebe es mehrere Initiativen, die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern. Der Sparkassenverband Bayern arbeite dabei eng mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz zusammen, das eine Bundesratsinitiative eingeleitet hat.
