25.04.2008
Bayerische Sparkassen
Klarstellungen zur Garantieerklärung
1. Die Verbandsversammlung hat mit einer Mehrheit von 96,9 % grundsätzlich der Abgabe einer paritätischen Garantie bis zu 2,4 Mrd. Euro für die BayernLB zugestimmt.
Selbstverständlich müssen jetzt zeitintensiv eine Reihe von komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und EUrechtlichen Fragen abgestimmt werden. Deshalb hat die Verbandsversammlung beschlossen, dass ein endgültiger Garantiebeschluss erst gefasst werden kann, wenn diese und andere Fragen abschließend geklärt sind. Diese Vorgehensweise entspricht dem Vorgehen des Freistaates Bayern. Auch der Bayerische Landtag hat die grundsätzliche Bereitschaft erklärt und die Staatsregierung muss ebenfalls die Abklärung der Detailfragen noch vornehmen und dem Haushaltsausschuss zur Genehmigung vorlegen.
2. Die Verbandsversammlung hat zur strategischen Weiterentwicklung der BayernLB festgelegt, dass die Kapitaleigner sich darüber einig sind, dass ergebnisoffen, d. h. ohne Festlegung, aber auch ohne Ausschluss bestimmter Lösungen alle Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der BayernLB geprüft werden.
