14.09.2010
Kreditvergabe der bayerischen Sparkassen durch neue Eigenkapitalstandards nicht gefährdet
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 12. September 2010 neue Mindestkapitalquoten für Kreditinstitute beschlossen (Basel III). Die neuen Anforderungen gelten grundsätzlich ab 2013; die Kreditinstitute haben allerdings die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 5 Jahren in die neuen Quoten hineinzuwachsen.
Basel III stellt die Sparkassen vor große Herausforderungen. Die Vorgaben sind sehr ambitioniert, die bayerischen Sparkassen werden diese aber erfüllen können, ohne dass es bei der Kreditvergabe zu Engpässen kommen wird.
