04.02.2005
Sparkassenverband Bayern und Genossenschaftsverband Bayern fordern Abbau von Wettbewerbsnachteilen
Besonders deutlich werde die Benachteiligung im Bereich des Kreditgeschäfts. Gegenüber den bayerischen Wettbewerbern sind die österreichischen Banken bei den gesetzlichen und bankaufsichtlichen Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern klar im Vorteil. Um zu gleichen Rahmenbedingungen zu kommen, schlagen die beiden Verbände folgende Änderungen vor:
- Die Offenlegungsgrenze des § 18 KWG sollte auf 750.000 Euro erhöht werden, mit der Möglichkeit einer weiteren Erhöhung auf 1 Mio. Euro bei der Umsetzung der neuen Eigenkapitalrichtlinie Basel II,
- die Verlautbarungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu § 18 KWG sollten aufgehoben oder verschlankt werden,
- die Umsetzung der erweiterten Kontoabfragemöglichkeiten gemäß §§ 24c KWG, 93b AO sollte bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht aufgeschoben werden,
- das wettbewerbsrelevante Bankaufsichtsrechts auf EU-Ebene sollte harmonisiert werden,
- die zu formalistische Aufsichts- und Prüfungspraxis sollte vereinfacht werden.
Sparkassen sowie Volksbanken und Raiffeisenbanken leisten in Bayern einen Großteil der Mittelstandsfinanzierung. Wenn sie dieser wichtigen gesamtwirtschaftlichen Aufgabe weiterhin nachkommen sollen, dürfe es keine systematischen Nachteile durch die Regulierung geben, fordern die beiden Verbände.
Gemeinsames Positionspapier Sparkassenverband Bayern - Genossenschaftsverband Bayern (PDF, 6 Seiten)
